Die Kommission sieht den Generationenwechsel als „strategische Notwendigkeit“ für die europäische Ernährungssicherheit. Aktuell sind nur 12 % der EU-Landwirtinnen und -Landwirte unter 40 Jahre alt, das Durchschnittsalter liegt bei 57 Jahren. Um dies zu ändern, schlägt die Kommission fünf Hebel vor, die den Zugang zu Land, Finanzierungsmöglichkeiten und Qualifikationen sowie die Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten und die Unterstützung bei der Nachfolge verbessern sollen.
Jeder dieser Hebel wird durch Initiativen unterstützt, heißt es in einer Meldung der EU-Kommission, die folgende Beispiele nennt:
- Mindestens 6 % der nationalen Agrarmittel sollen für Maßnahmen zur Förderung junger Landwirtinnen und Landwirte reserviert werden (bisher ca. 3 %).
- Neugründungen werden mit einem „Starter-Paket“ unterstützt: Bis zu 300.000 Euro als Einmalzahlung sind möglich und können mit Beratung und Zugang zu Land kombiniert werden.
- Erasmus-Programme für Landwirt:innen, um innovative Anbaumethoden und Diversifizierung (z. B. Agrotourismus) zu fördern.
- Bessere Finanzierungsmöglichkeiten durch Kooperation mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), z. B. durch Bürgschaften und Zinssubventionen.
- Ein Europäisches Landobservatorium, um Transparenz bei Landpreisen und Pachtverträgen zu schaffen.
„Junge Landwirtinnen und Landwirte sind der Schlüssel für eine widerstandsfähige und nachhaltige Landwirtschaft“, betont die Kommission. Bis 2028 sollen daher alle Mitgliedstaaten nationale Strategien für den Generationenwechsel vorlegen.
Subventionsreform: Streit um „Leistungsprinzip“ und Umverteilung
Doch während die EU junge Landwirtinnen und Landwirte fördern will, bleibt die Reform der Agrarsubventionen umstritten. Wie Euractiv berichtet, droht Deutschland, den nächsten EU-Haushalt, bekannt als „Mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) für die Jahre 2028-34 zu blockieren, falls das Prinzip einer leistungsbasierten Mittelvergabe nicht durchgesetzt wird.
Der MFR sieht vor, dass die Agrar- und Regionalförderung in zentrale, nationale Pläne zusammengefasst werden, die zwischen der EU-Kommission und den Regierungen der Mitgliedsstaaten ausgehandelt werden - für Abgeordnete, Landwirte und regionale Regierungen eine „Renationalisierung" der EU-Gelder. Während ärmere EU-Länder eine geografische Aufteilung des 234-Mrd-Euro-Fonds fordern, um allen Mitgliedsstaaten Zugang zu garantieren, wollen Deutschland und Frankreich auf ein „Exzellenzprinzip" setzen, das leistungsstarke Projekte priorisiert. Sollte dieses Förderprinzip nicht in den kommenden Haushalt integriert werden, werde Deutschland ein Veto einlegen, erklärte Thomas Ossowski, Ständiger Vertreter Deutschlands bei der EU, am vergangenen Dienstag.
„Exzellenz und Leistung als objektive Förderkriterien“
„Deutschland wird keinem mehrjährigen Finanzrahmen zustimmen, der nicht eine Modernisierung beinhaltet", so Ossowski. „Angesichts der Herausforderungen brauchen wir die neuen Strukturen und unterstützen die von der Kommission vorgeschlagene Reform." Dabei begrüße er generell den Fokus auf klar definierte Sektoren, Technologien und Maßnahmen, doch es brauche „eine ganz explizite Verankerung von Exzellenz und Leistungsprinzipien als objektive Förderkriterien", betonte Ossowski. „Es kann hier keine geografische Verteilung geben, dieser Idee erteilen wir eine klare Absage." Für diese Art Förderung stehe Rubrik 1 zur Verfügung. Sollte das Exzellenzprinzip im Wettbewerbsfonds weiter in Frage gestellt werden, werde Deutschland die Rubrik 1 in Frage stellen. „So einfach ist das", beendete Ossowski seinen Redebeitrag.
Wer genauer nachlesen bzw. -hören möchte:
Hier geht es zur Aufzeichnung der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten der EU-Kommission, und hier finden Sie die Meldung der EU-Kommision zum Generationenwechsel.